Regierung will das bürgerschaftliche Engagement stärken
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die steuerlichen Rahmenbedingungen für das bürgerschaftliche Engagement verbessern. Wie es in einem Gesetzentwurf ( 16/5200) heißt, sollen damit Vereinbarungen des Koalitionsvertrages aufgegriffen werden. Zum einen ist vorgesehen, im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht den Begriff der "förderungswürdigen Zwecke" klarzustellen. Dabei sollen weder der Kreis der gemeinnützigen noch der Kreis der spendenbegünstigten Zwecke verkleinert werden. Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden sollen vereinheitlicht und von bisher fünf und zehn Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte auf einheitlich 20 Prozent angehoben werden. Den zeitlich begrenzten steuerlichen Vor- und Rücktrag von Großspenden will die Regierung ebenso abschaffen wie den zusätzlichen Höchstbetrag von Spenden an Stiftungen. Stattdessen soll es einen zeitlich unbegrenzten Zuwendungsvortrag geben. Die bedeutet, dass Zuwendungen, die den Höchstbetrag von 20 Prozent der Einkünfte überschreiten, in den Folgejahren noch als Sonderausgaben abgezogen werden können. Die Regierung will ferner den Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307.000 Euro auf 750.000 Euro anheben. Bei unrichtigen Zuwendungsbestätigungen und falsch verwendeten Zuwendungen soll der Haftungssatz von 40 auf 30 Prozent verringert werden. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen sollen von jeweils 30.878 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr erhöht werden.
Der so genannte Übungsleiterfreibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung im erzieherischen oder künstlerischen Bereich oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen soll von 1.848 Euro auf 2.100 Euro im Jahr steigen. Zugleich ist vorgesehen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wie die freiwillige, kostenlose Betreuung hilfsbedürftiger alter, kranker oder behinderter Menschen mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich einen Abzug von der Steuerschuld in Höhe von 300 Euro jährlich einzuführen, wenn diese Tätigkeiten für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Einrichtung im Inland ausgeübt werden. Ferner soll auf besondere Verhältnisse im kulturellen Bereich dadurch Rücksicht genommen werden, dass der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen verbessert wird. Schließlich erhofft sich die Regierung einen Bürokratieabbau durch Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme elf Änderungswünsche vorgebracht, denen die Bundesregierung nur teilweise zustimmt. "Zur Kenntnis" nimmt die Regierung den Hinweis der Länderkammer, dass es zu einem "Gerechtigkeitsgefälle" kommen könne, wenn etwa der Übungsleiter in einem Sportverein bis zu 2.100 Euro steuerfrei einnehmen kann, der ehrenamtliche rechtliche Betreuer die Aufwandspauschale dagegen versteuern muss. Die Regierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Höchstbetrag für die Kapitalstockausstattung von Stiftungen nicht nur auf 750.000 Euro, sondern auf eine Million Euro anzuheben. Auch den Vorschlag, auf einen abschließenden Katalog der steuerbegünstigten Zwecke zu verzichten, unterstützt die Regierung nicht. Der Bundesrat hatte befürchtet, dass Vereine, deren Zweck nicht genannt ist, ihre Gemeinnützigkeit verlieren könnten. Werde ein nicht genannter Zweck als "gemeinnützig" eingestuft, so könne der Katalog durch Gesetzesänderung jederzeit entsprechend erweitert werden, betont die Regierung.