hib-Meldung
142/2007
Datum: 24.05.2007
heute im Bundestag - 24.05.2007
19,5 Prozent der Kassenärzte dürfen Reha-Leistungen verordnen
16/5321) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/5156) hervorgeht, erfüllten zum 1.
April 2007 insgesamt 23.024 Ärzte die Bedingungen nach den
Rehabilitationsrichtlinien. Weiter wird in der Antwort auf eine
gravierende regionale Verteilung der entsprechend qualifizierten
Ärzte verwiesen. Der prozentuale Anteil bewege sich zwischen
1,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und
27,4 Prozent bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Zu
der Frage, ob sie die Zahl und Verteilung der speziell geschulten
Ärzte für ausreichend hält, antwortet die Regierung,
dass dazu die nächste Sitzung des zuständigen
Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses am 20. Juni
abzuwarten sei.
Berlin: (hib/MPI) Knapp ein Fünftel (19,5 Prozent) aller
Kassenärzte verfügt über die Qualifikation zur
Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation. Wie aus
der Antwort der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_142/06