Grüne legen Pläne zur Reform der Unfallversicherung vor
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dagegen aus, dass bei der geplanten Reform der Unfallversicherung Geringverletzte leer ausgehen sollen. In ihrem Antrag ( 16/5896) berufen sich die Abgeordneten auf einen Reformentwurf des Bundesarbeitsministeriums. In dem Antrag heißt es: "Die geplante Abwälzung von zehn Prozent des Erwerbsschadens auf die Betroffenen und ein Gesundheitsschadensausgleich erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent widersprechen dem Prinzip der Verursacherhaftung und sind daher nicht akzeptabel." Die Grünen fordern stattdessen, bei der Aufspaltung der bisherigen Unfallrente in eine Erwerbsschadens und einen Gesundheitsschadensausgleich auch künftig Geringverletzte zu entschädigen. Bisherige Leistungsstandards dürften dabei nicht verringert werden. Die Entschädigungssummen müssten sich an einem Existenz sichernden Mindestjahresverdienst orientieren. Bei der Gestaltung müssten Folgekrankheiten und eine Krankheitsverschlimmerung berücksichtigt werden.
Weiter verlangen die Abgeordneten, dass bei der Bemessung der Rentenleistungen sichergestellt wird, dass für die Unfallgeschädigten keine Einkommensverluste entstehen und keine Schlechterstellung der Betroffenen in der Rentenphase erfolgt. Außerdem sei der Vorrang für Heilbehandlung und Rehabilitation beizubehalten.