Bundesregierung: Strategie gegen Rechtsextremismus ist nachhaltig angelegt
Berlin: (hib/SUK) Im Rahmen des Programms "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" werden 24 lokale Aktionspläne gefördert. Außerdem haben 216 Kommunen, Landkreise und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften ihr Interesse bekundet. Dies sei eine "äußerst positive Resonanz", die verdeutliche, dass sich die Verantwortlichen "ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung des Rechtextremismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Antisemitismus bewusst sind" und sich dem Problem aktiv stellten, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5591) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/5511). Über Leitlinien des Familienministeriums stelle man sicher, dass die Mittel vor Ort sachgerecht verwendet und aufgeteilt würden. Diese Leitlinien seien "verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides".
Die Gesamtsteuerung des Programms liege in den Händen der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub). Sie sei nach einer europaweit durchgeführten Ausschreibung als Regiestelle beauftragt worden und wache insbesondere über die sachgerechte Mittelverwendung und die Einhaltung der Leitlinien. Außerdem entwickle sie die nähere Aufbau- und Ablauforganisation. Auf die Frage der Grünen, wie sichergestellt werden könne, dass die Länder und Kommunen die Zuweisungen aus dem Programm nicht verwenden, um "damit fehlende Mittel in der Jugendhilfe zu kompensieren", verweist die Regierung auf die Leitlinien. Darin sei "verbindlich geregelt", dass die Programme "nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben dienen". Sollte dennoch "eindeutige Fehlentwicklungen" bei der Umsetzung des Lokalen Aktionsplans festgestellt werden, werde die Förderung "nicht weiter fortgesetzt". Die Bewilligungen erfolgten immer für ein Jahr, daher sei eine Überprüfung der Zielstellungen und Ergebnisse jährlich möglich.
Auf eine weitere Frage der Grünen, wie die Regierung den Begriff "Krise" definiert, der eine Intervention im Sinne des Programms nötig macht, erklärt die Regierung: Eine solche Krise sei eine "akut bedrohliche Situation mit rechtsextremem, fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund". Lokale Krisensituationen könnten etwa aus dem Versuch der Unterwanderung der örtlichen Jugendarbeit durch rechtsextremistische Strukturen, der Entstehung von "Angstzonen" oder Gewaltaktionen resultieren. Durch die Intervention werde darauf "wirksam" reagiert. Es handele sich dabei um eine "anlassbezogene, unmittelbare und zeitlich befristete Einflussnahme von außen", die durch Mobile Interventionsteams geleistet werde. Diese würden durch das 5-Millionen-Euro-Programm "Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus" gefördert. Eine enge Verzahnung dieses Programms mit dem zur Prävention sei "eine wichtige Voraussetzung" zur Umsetzung der "Strategie der Bundesregierung im Kampf gegen den Rechtsextremismus". Beide Programme hätten daher einen gemeinsamen Beirat.
Die Vorläuferprogramme "Civitas" und "Entimon" hätten bereits kontinuierlich zusammen gearbeitet und einen regelmäßigen Austausch gepflegt. Ihre Evaluationsergebnisse seien ein "wesentlicher Ausgangspunkt" für die Konzeptentwicklung der neuen Bundesprogramme gewesen. Sie seien entsprechend berücksichtigt worden. Insbesondere die Feststellung, "dass wichtige Erfolgsfaktoren für eine nachhaltige Wirksamkeit des Handelns darin bestehen, dass fachübergreifende Netzwerke und ein Zusammenwirken von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren organisiert werden können", stelle die Grundlage für die Ausrichtung der Lokalen Aktionspläne als auch die beabsichtigte Kompetenzbündelung in den Beratungsnetzwerken dar.