hib-Meldung
246/2007
Datum: 02.10.2007
heute im Bundestag - 02.10.2007
Im Bundestag notiert: Gebärdendolmetscher beim Arztbesuch von hörbehinderten Menschen
Berlin: (hib/HIL) Die Kosten für einen
Gebärdendolmetscher beim Arztbesuch von hörbehinderten
Menschen müssen dem Gesetz nach nicht von allen Krankenkassen
oder der Beihilfe übernommen werden. Das stellt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6513) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6299) klar. Im begründeten Einzelfall
würden die Kosten dennoch übernommen werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_246/07


