hib-Meldung
111/2008
Datum: 22.04.2008
heute im Bundestag - 22.04.2008
Grüne: Absolutes Folterverbot gilt auch im Kampf gegen den Terrorismus
16/8760). Die Bundesregierung solle nach der
bevorstehenden Ratifizierung gemeinsam mit den Bundesländern
die UN-Regelungen mit Leben füllen. Deutschland soll - so
weitere Forderungen - auf internationaler Ebene das absolute
Folterverbot als völkerrechtliche Verpflichtung "mit Nachdruck
vertreten" und sich für die Ratifizierung der Konvention durch
möglichst viele Staaten einsetzen sowie auf ihre "strikte
Einhaltung" bei den Vertragsstaaten dringen. Das absolute
Folterverbot gelte auch im Kampf gegen den internationalen
Terrorismus; dies müsse die Bundesregierung im In- und Ausland
deutlich machen, so die Grünen weiter. Das Zusatzprotokoll zur
Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen wurde Ende 2002 von
der UN-Generalversammlung verabschiedet und bislang von 49 Staaten
unterzeichnet. 16 Staaten haben es bereits ratifiziert. Das
Zusatzprotokoll sieht unter anderem die Einrichtung eines
nationalen Präventionsorgans vor. Damit soll der
präventive Schutz vor Folter oder erniedrigender Behandlung
effektiver werden.
Berlin: (hib/BES) Eine "effektive" Umsetzung des Zusatzprotokolls
zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen fordern die
Grünen in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_111/02