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Der 1. Untersuchungsausschuss der 16. Wahlperiode des Bundestages hat seine Arbeit aufgenommen. Bei der Auftaktsitzung am 11. Mai ging es vor allem um Verfahrensfragen, sechs Beweisanträge wurden beschlossen. Der auf Initiative der drei Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke. und Bündnis 90/Die Grünen eingesetzte Ausschuss soll vor allem die Praxis der Geheimdienste bei der Terrorbekämpfung und in Zusammenhang mit dem Irakkrieg durchleuchten und mögliche Fehler in der Geheimdienstarbeit aufdecken. Die ersten Zeugen werden voraussichtlich Ende Juni geladen.
Welche Rolle spielten die zwei Agenten des Bundesnachrichtendienstes in Bagdad während des Irakkrieges? Wurden auf Gefangenenflügen des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA Terrorverdächtige über deutsches Staatsgebiet transportiert? Was wusste die Bundesregierung von CIA-Gefängnissen in Europa, was über die Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled El-Masri und waren deutsche Beamte an Verhören Terrorverdächtiger im Ausland beteiligt?
Das sind nur fünf Punkte des rund dreißig Fragen umfassenden Katalogs, mit dem sich der 1. Untersuchungsausschuss der aktuellen Wahlperiode beschäftigen wird. Sechs Wochen nach seiner Konstituierung Anfang April hat das Gremium seine Arbeit aufgenommen. In ihrer ersten Arbeitssitzung am 11. Mai entschieden die elf Mitglieder in nichtöffentlicher Sitzung zunächst über Zeitplan, interne Verfahrensweise und Beweisanträge. Zeugen wurden noch nicht vernommen. Wie der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU/CSU) sagte, seien solche Vernehmungen erst für Ende Juni geplant.
Die FDP hatte bereits am Montag vor der ersten Sitzung die von ihr gewünschten Zeugen benannt. Fünf entsprechende Anträge brachte Obmann Max Stadler ein, wonach neben Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und dem ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning auch dessen Nachfolger Ernst Uhrlau, der frühere Chef des Bundeskriminalamtes Klaus Ulrich Kersten sowie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Heinz Fromm befragt werden sollen.
Bündnis 90/ Die Grünen und ihr Obmann im Ausschuss Hans-Christian Ströbele wollen 50 Beweisanträge stellen. Rund 60 habe Die Linke. in Vorbereitung, kündigte Wolfgang Neskovic an, der für seine Fraktion Obmann im Untersuchungsausschuss ist. Jedes Mitglied kann über die gesamte Dauer der Ausschussarbeit weitere Anträge einreichen.
„Schwert“ der Opposition
Anträge gelten im Untersuchungsausschuss dann als angenommen, wenn eine Mehrheit der Mitglieder mit "Ja" stimmt. Anträge von einem Viertel der Ausschussmitglieder müssen allerdings angenommen werden, da insoweit ein Minderheitenschutz gilt. Im Fall des BND-Untersuchungsausschusses wären die Stimmen der Oppositionsmitglieder Neskovic, Stadler und Ströbele ausreichend, um einen Antrag durchzusetzen. Geschlossenheit der drei Abgeordneten ist daher eine wichtige Voraussetzung, um die Aufklärungsinteressen der Oppositionsfraktionen zur Geltung zu bringen.
Das hat bereits die Einsetzung des Untersuchungsausschusses deutlich gemacht. Eine erste Initiative der FDP fand im Januar zunächst keine Mehrheit. Ende Februar legte die Bundesregierung dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKG) - zuständig für die parlamentarische Kontrolle Geheimdienste - einen Bericht zu den von Medien und Opposition erhobenen Vorwürfen bezüglich der Geheimdienstaktivitäten vor. In den Oppositionsfraktionen sah man jedoch weiteren Aufklärungsbedarf und konnte sich nach langwierigen Verhandlungen im März auf einen gemeinsamen Antrag einigen. In Zeiten der großen Koalition war das notwendig: Denn erst zusammen konnten die Oppositionsfraktionen die erforderlichen 154 Unterschriften für den Antrag aufbringen.
Nicht zuletzt die Einschränkung des Mehrheitsprinzips macht den Untersuchungsausschuss zum wohl wichtigsten Kontrollinstrument des Parlaments: Er wird eingesetzt, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten dies unterstützen. Manche nennen ihn das "schärfste Schwert" der Opposition. Mit ihm kann auch eine parlamentarische Minderheit gegen die Stimmen der Regierungskoalition das im Artikel 44 des Grundgesetzes verbriefte Untersuchungsrecht des Bundestages einfordern.
Besondere Rechte
Durch Untersuchungsausschüsse hat das Parlament die Möglichkeit, unabhängig von anderen Staatsorganen Sachverhalte zu prüfen, die es für aufklärungsbedürftig hält - insbesondere gilt das für Angelegenheiten, die in den Verantwortungsbereich der Regierung fallen und auf mögliche Missstände hinweisen.
Aufgrund seiner besonderen Rechte, die vor allem im Untersuchungsausschussgesetz geregelt sind, kann das Gremium Akteneinsicht verlangen und Zeugen vorladen. Bei Bedarf ist es ihm erlaubt, das Erscheinen von Zeugen zu erzwingen. Bei einer ungerechtfertigten Zeugnisverweigerung kann der Ausschuss Ordnungsgelder festsetzen und Personen in Haft nehmen lassen.
Ein Streitpunkt war in der Vergangenheit oft die Frage, wie mit Informationen und Unterlagen zu verfahren ist, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen. Im BND-Untersuchungsausschuss hat dies bereits im Vorfeld Anlass zu Diskussionen gegeben. SPD-Obmann Thomas Oppermann sagte etwa, die Akten sollten soweit hinzugezogen werden, wie es möglich sei. Allerdings dürfe die Arbeit der Geheimdienste nicht gefährdet werden. Trotz des schwierigen Gegenstands soll der Ausschuss nach dem Willen der Oppositionsfraktionen so arbeiten wie jeder andere Untersuchungsausschuss auch. Selbst vom Fernsehen übertragene Zeugenaussagen, wie sie erstmals 2005 bei der Befragung des damaligen Bundesaußenministers Joschka Fischer vor dem Visa-Untersuchungsausschuss zugelassen wurden, scheinen nicht ausgeschlossen. Darüber werde das Gremium beraten, so Wolfgang Neskovic.
Text: Sandra Schmid
Foto: Picture-Alliance
Erschienen am 22. Mai 2006
Stellungnahmen:
Webseiten des 1. Untersuchungsausschusses: www.bundestag.de/ausschuesse/ua/1_ua/index.html