Familie. Der Zivildienst soll von zehn auf neun Monate verkürzt und damit an die Dauer des Grundwehrdienstes angeglichen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/3279) vor.
Außerdem soll auch die Altersgrenze, bis zu der Wehr- und Zivildienstpflichtige regelmäßig herangezogen werden, vom 25. auf das 23. Lebensjahr herabgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Zurückstellungsgründe sowie die Befreiungstatbestände sowohl für das Zivildienstgesetz als auch für das Wehrpflichtgesetz überarbeitet und ergänzt werden.
So sollen verheiratete Wehrpflichtige vom Wehrdienst oder Zivildienst auf Antrag befreit werden. Dies diene dem Schutz von Ehe und Familie. Gleiches gelte für Wehrpflichtige, die eingetragene Lebenspartner sind oder die das Sorgerecht für mindestens ein Kind haben.
Wehrpflichtige, deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben sind, sollen auf Antrag ebenfalls vom Wehr- oder Zivildienst befreit werden. Künftig sollen darüber hinaus auch Wehrpflichtige vom Zivildienst zurückgestellt werden, die nach der allgemeinen Hochschul- oder Fachhochschulreife eine betriebliche Ausbildung aufgenommen haben oder im Beamtenverhältnis ausgebildet werden.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf der Regierung ab und begründet dies unter anderem mit der im Regierungsentwurf vorgesehenen Kürzung des Zuschusses an die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), das nach wie vor zwölf Monate dauern soll. Die geplante Kürzung würde möglicherweise zu einem Abbau von FSJ-Stellen, die für anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung stehen, führen. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Bedenken zurück.