Der Bundestag hat den Weg freigemacht für weit reichende Reformen auf dem Arbeitsmarkt. Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und der Mehrheit der Union billigten die Abgeordneten am 2. Juli die umstrittene Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV). Der Bundestag bestätigte damit den Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss. Das neue Arbeitslosengeld II, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, muss vom Bundesrat verabschiedet werden.
Der Grünen-Abgeordnete Christian Ströbele stimmte ebenso wie die FDP, die beiden PDS-Abgeordneten und wenige Unionsabgeordnete gegen den Kompromiss. Die Vereinbarung sieht unter anderem 3,2 Milliarden Euro Bundesmittel für die Kommunen zum Ausgleich ihrer Unterhaltskosten für Langzeitarbeitslose vor. 69 Kommunen und Landkreise erhalten nunmehr die Möglichkeit, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in eigener Regie zu übernehmen.
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) würdigte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Beginn einer effektiven Arbeitsvermittlung. "Wir verabschieden uns von der Verwaltung der Arbeitslosigkeit", sagte Clement im Bundestag. "Alle werden eine bessere Vermittlung bekommen." Nach dem Ende des Tauziehens über die Finanzierung müsse nun mit aller Kraft an der Umsetzung der "Hartz IV" genannten Reform gearbeitet werden.
Clement wies erneut Vorwürfe zurück, das neue Arbeitslosengeld II bedeute einen sozialen Absturz für viele Bezieher. Unionssprecher Volker Kauder (CDU) sagte, Clement trage nun die Verantwortung dafür, dass die Auszahlung des neuen Arbeitslosengeldes II vom 1. Januar auch funktioniere. Der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel kritisierte, dass Betreuung und Vermittlung nicht völlig den Kommunen übertragen werden.