Arbeit und Soziales. Ausländer sollen in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe mehr haben. Dies verlangt der Bundesrat in einem Entwurf zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes und anderer Gesetze ( 16/239). Die Länderkammer bezieht sich auf die EU-Freizügigkeitsrichtlinie, die bis Ende April 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie erlaube es den Mitgliedstaaten, den Anspruch auf Sozialhilfe zu beschränken. Dies gelte auch für EU-Ausländer aus den zehn Beitrittsstaaten.
Der Bundesrat will darüber hinaus für Arbeitsuchende den Bezug von Arbeitslosengeld auch für den über drei Monate hinausgehenden Zeitraum der Arbeitsuche ausschließen. Entsprechend der Richtlinie sollen von diesem Ausschluss aber Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige ausgenommen bleiben. Zudem sollen Ausländer einen Anspruch auf Sozialhilfe nur bekommen, wenn sie sich rechtmäßig hier aufhalten. Eingeführt werden soll ferner eine Pflicht für arbeitsfähige Ausländer, die nicht arbeiten dürfen, gemeinnützig tätig zu werden.
Darüber hinaus will die Länderkammer eine im Hinblick auf die Heranziehung von Einkommen in Dauerpflegeheimfällen bestehende, "höchst unklare" Rechtslage beseitigen. Um so genannte Hotelkosten im Heim zu decken, gewährt derzeit der Sozialhilfeträger dem Heimbewohner bei Bedürftigkeit Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt. Während von Heimbewohnern, die einen anderen überwiegend unterhalten, Mittel nur in Höhe der häuslichen Ersparnis verlangt werden könne, müssten jene Heimbewohner, die einen anderen nicht überwiegend unterhalten, weil etwa ihr Partner über eigenes Einkommen verfügt, ihr Einkommen über die häusliche Ersparnis hinaus einsetzen. Dies führe dazu, dass Ehepaare in äußerst unterschiedlicher Höhe zu den Heimunterbringungskosten beitragen müssen. Der Bundesrat will nun sicherstellen, dass die Kostenbeteiligung und die häusliche Ersparnis nach dem gemeinsamen Einkommen des Heimbewohners und seines Partners berechnet werden. Darüber hinaus soll nur im "angemessenen Umfang" verlangt werden, die Mittel aufzubringen.
Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass kaum eine Personengruppe denkbar sei, für die der dreimonatige Ausschluss des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II Anwendung findet. Durch die Regelung würden nur Nichterwerbstätige (Rentner, Studenten) erfasst, die sich in Deutschland gewöhnlich aufhalten. Wegen der kleinen Gruppe Betroffener und dem hohen Verwaltungsaufwand lehnt die Regierung dieses Vorhaben ab. Sie kündigt dazu einen eigenen Entwurf zur Änderung des Sozialgesetzbuches an. Darin solle die Anspruchsberechtigung für EU-Ausländer geregelt werden, sodass sich der Bundesratsentwurf "insoweit erledigt". Zu dem beabsichtigten Ziel, Sozialtourismus und Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme zu verhindern, trage die Initiative nicht bei, so die Regierung.