Umwelt. Die Bundesregierung will die Altfahrzeug-Verordnung an die Vorgaben der EU-Altfahrzeugrichtlinie anpassen. Dazu hat sie eine Verordnung ( 16/308) vorgelegt. So soll der Anwendungsbereich der Verordnung nicht mehr auf Fahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht begrenzt werden. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung, etwa Wohnmobile, sollen von den Stoffverboten für Bauteile, Armaturen und sonstige Ausrüstungsgegenstände nicht mehr ausgenommen werden. Von der Einbeziehung dieser Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen in den Geltungsbereich der Verordnung wären jährlich etwa 4.500 Wohnmobile betroffen, stellt die Regierung fest. Das sind etwa ein Viertel aller Wohnmobile. Da bestimmte nicht serienmäßige, mehrstufig hergestellte Fahrzeuge künftig von den Herstellern kostenlos zurückgenommen werden sollen, wie dies bei den übrigen Fahrzeugen bereits der Fall ist, würden die Hersteller mit den Kosten für die Entsorgung belastet. Diese Kosten könnten allerdings zwischen den Herstellern der Basisfahrzeuge und den Herstellern des Aufbaus aufgeteilt werden, heißt es weiter..
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen an der Verordnung empfohlen. Er sieht das Problem, dass die Hersteller von Chassisfahrzeugen auf den Kosten für die Entsorgung der Aufbauten sitzen bleiben, wenn die Hersteller der Aufbauten sich weigern, diese freiwillig zu übernehmen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass jeder Hersteller die von ihm verursachten Umweltbelastungen finanzieren muss.
Die Hersteller der Aufbauten sollen daher künftig den Chassisherstellern bereits vorab mitteilen, welches ihrer Fahrzeuge im konkreten Fall als Chassis dient. Würde man auf die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht verzichten, bestünde nach Meinung des Bundesrates die Gefahr, dass die Hersteller der Aufbauten die Mitteilung gänzlich unterlassen. Dann würde das "Altfahrzeugproblem" im Falle der Verwertung allein beim Hersteller des Basisfahrzeugs liegen. Dieser müsste den Hersteller des Aufbaus ermitteln, um ihn an den Verwertungskosten zu beteiligen. Dem will der Bundesrat vorbeugen.