Recht. Eine Verfahrensreform soll den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von "offensichtlich unzulässigen Beschwerden" entlasten. Gleichzeitig soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zukünftig auf die Fälle zu konzentrieren, die wichtige Probleme im Bereich der Menschenrechte aufwerfen. Dazu hat das Parlament einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ( 16/42) am 19. Januar einstimmig angenommen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 16/390) vorgelegt.
Die Regierung hatte argumentiert, durch die ständig steigende Anzahl von Individualbeschwerden sei der Gerichtshof überlastet. Die Verfahrensreform sei dazu gedacht, für Entlastung zu sorgen und damit dessen langfristige Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Reform soll dem Gerichtshof ermöglichen, zukünftig weniger Zeit für "offensichtlich unzulässige Beschwerden" aufzuwenden. Das Gleiche gelte für Beschwerden, die Rechtsfragen betreffen, die bereits Gegenstand einer "gefestigten Rechtssprechung" sind.