Umwelt. Der Bundestag hat am 19. Januar einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen ( 16/43) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses vom Vortag ( 16/388) an.
Das so genannte Espoo-Übereinkommen sieht vor, dass vor der Zulassung bestimmter industrieller und infrastruktureller Großvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. An dieser werden Behörden und Öffentlichkeit anderer möglicher betroffener Vertragsstaaten beteiligt, wenn das Vorhaben erhebliche nachteilige grenzüberschreitende Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lässt. Die nun beschlossene zweite Änderung soll das Espoo-Übereinkommen inhaltlich und redaktionell mit anderen internationalen Vereinbarungen und EU-rechtlichen Vorgaben in Einklang bringen.
Alle Fraktionen stimmten dem Gesetzentwurf mit dem Hinweis darauf zu, dass den rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dieser Änderung ergeben, bereits durch das aktuelle inländische Recht entsprochen werde.