Wirtschaft und Technologie. Der Bundestag hat am 19. Januar eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren für Embargoverstöße beschlossen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/33) wurde auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie ( 16/385) einstimmig in geänderter Fassung angenommen.
Ziel des Gesetzes ist es, die angedrohten Strafen auszudifferenzieren. Justizvertreter hatten laut Regierung die generelle Einstufung von Verstößen gegen Embargos des UNO-Sicherheitsrates als Verbrechen als "unangemessen hoch" bezeichnet. Zudem werden Strafbarkeitslücken im deutschen Ausfuhrstrafrecht geschlossen. Schwere Verstöße können aber weiterhin als Verbrechen geahndet werden. Das deutsche Ausfuhrstrafrecht bleibt nach Auffassung der Regierung eines der strengsten der Welt.
Darüber hinaus hat der Bundestag die Einfuhrregelung an die weitgehende Liberalisierung des Außenhandels angepasst. So wird klargestellt, dass die Einfuhren grundsätzlich frei sind. Die grundsätzliche Genehmigungspflicht aus dem Jahre 1961 entspreche nicht mehr der seitherigen Liberalisierung.
Die Einfuhrliste enthalte nur noch genehmigungspflichtige Waren sowie Waren, für deren Einfuhr eine Überwachung, die Vorlage von Ursprungszeugnissen oder -erklärungen oder eine Einfuhrlizenz vorgeschrieben ist.