Der Bundesrat hat weitere Änderungen an der geplanten Dienstleistungsrichtlinie der EU gefordert. Eine Mehrheit der Länderkammer stimmte am 19. Mai einem Antrag zu, in dem weitere Ausnahmeregelungen von der Richtlinie verlangt werden. "Die großen Schlachten" zum Thema Dienstleistungsrichtlinie habe man zwar schon geschlagen, sagte Baden-Württembergs Minister für Bundesangelegenheiten Wolfgang Reinhart (CDU). So sei der ur- sprüngliche Entwurf der EU-Kommission erheblich abgemindert, insbesondere das heftig umkämpfte Herkunftslandprinzip sei entschärft worden. Trotzdem gebe es noch Verbesserungsbedarf, so der Minister. Dabei sollten der Bundesrat und die Länder ihre Stimmen einbringen, denn gerade die Umsetzung der geänderten Richtlinie berühre nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Verwaltung der Länder in vielfältiger Hinsicht. Die konkrete Ausgestaltung des Binnenmarktinformationssystems, aber auch die Einrichtung und Organisation des "einheitlichen Ansprechpartners" in den Mitgliedstaaten erforderten die laufende Mitwirkung der Länder. Es gelte darauf zu achten, dass der Grundsatz der Subsidarität respektiert werde. Vor allem die finanziellen Auswirkungen müssten berücksichtigt werden.