Auswärtiges. Den konsequenten Einsatz für eine transparente und wirksame Kontrolle des Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen hat der Bundestag gefordert. Er billigte am 29. Juni einen entsprechenden Antrag ( 16/1894) der Unions- und der SPD-Fraktion.
Die Bundesregierung müsse sich dafür bilateral, im Rahmen der EU und international engagieren und aktiv an der Umsetzung des UN-Aktionsprogramms sowie der EU-Strategie mitarbeiten. Die gegenwärtig stattfindende UN-Konferenz zur Überprüfung des Aktionsprogramms zum Kleinwaffenhandel biete ein Forum, um den dringenden internationalen Handlungsbedarf zu verdeutlichen und für grundlegende Prinzipien sowohl für den Transfer von Kleinwaffen und leichten Waffen, als auch von allen konventionellen Waffen zu werben.
Die Regierung solle unter anderem dafür eintreten, dass im Schlussdokument der Konferenz die Staaten aufgefordert werden, am Völkerrecht orientierte nationale bzw. regionale Gesetze und Verfahrensregeln für den Handel mit kleinen und leichten Waffen sowie Munition zu erlassen. Darüber hinaus müsse sie gemeinsam mit den EU-Partnern für eine rasche und zielorientierte Verhandlung eines internationalen Waffenhandelsabkommens eintreten.
Die Fraktionen erklären, Kleinwaffen und leichte Waffen seien in den meisten gewaltsamen Konflikten und internen Kriegen die wichtigsten Kampfmittel. Sie forderten mehr Menschenleben als jede andere Waffengattung und richteten sich insbesondere gegen die Zivilbevölkerung. Jährlich gebe es fast 500.000 Tote, die durch die diese Waffen sterben, darunter viele Frauen und Kinder. Mehr als 600 Millionen Kleinwaffen und leichte Waffen seien derzeit im Umlauf und trügen in vielen Ländern wesentlich zum Zusammenbruch staatlicher Strukturen bei.
Eine wirksame Kontrolle dieser Waffengattung könne daher Konflikten vorbeugen, Frieden konsolidieren und Menschenrechtsverletzungen vermeiden helfen. Aus sicherheits-, menschenrechts- und entwicklungspolitischen Interessen trete der Bundestag daher nachdrücklich für verbindliche Kontrollen für den Handel mit Kleinwaffen ein.
Unterdessen haben auch die Grünen gefordert, die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass alle überschüssigen Kleinwaffen und die dazu gehörende Munition, inklusive der von der Bundesregierung bislang nicht zu den Kleinwaffen gerechneten Pistolen und Revolver von Bundeswehr, Bundespolizei und Länderpolizeien, vernichtet werden. In einem Antrag ( 16/1967), der an den Menschenrechtsausschuss überwiesen wurde, fordern sie weiter, die Regierung solle mit einem Anreiz- und Unterstützungsprogramm darauf hinwirken, dass auch andere Staaten ihre Schusswaffenbestände auf ein Minimum reduzieren und überzählige Waffen vernichten.
Die Fraktion fordert weiter, der Bundestag müsse dafür plädieren, dem illegalen Handel mit Kleinwaffen mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um diese Waffen unter Kontrolle zu bringen.