Arbeit und Soziales. Die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung soll zukunftssicherer gemacht werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1936) sieht vor, die Finanzierung auf volle Kapitaldeckung umzustellen. Zurzeit blieben die zu sichernden Anwartschaften von Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe außer Acht, erläutert die Regierung. Sie würden erst finanziert, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Das Volumen dieser noch nicht finanzierten Anwartschaften beziffert die Regierung auf rund 2,2 Milliarden Euro. Aufgrund der hohen Zahl von Insolvenzen sei dieser Betrag in den vergangenen Jahren "deutlich angestiegen".
Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung ist der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG), der von den Arbeitgebern organisiert wird und bei dem 8,7 Millionen Versorgungsberechtigte unter Schutz stehen. Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers erhalten diese ihre Betriebsrente vom PSVaG. Derzeit werden nach Angaben der Regierung Leistungen an rund 440.000 Versorgungsberechtigte von rund 50 Millionen Euro monatlich ausgezahlt. Der Kapitalwert der unter Schutz stehenden betrieblichen Altersvorsorge beträgt laut Regierung etwa 251 Milliarden Euro. Der PSVaG erhebe von seinen annähernd 60.000 Mitgliedsarbeitgebern eine jährliche Umlage.
Aufgrund der Umstellung rechnet die Bundesregierung mit etwa 5 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen pro Jahr. Die Steuermindereinnahmen kämen zustande, da die Zahlungen an den PSVaG den steuerpflichtigen Gewinn minderten. Auf die Arbeitgeber kämen kurz- und mittelfristig Mehrausgaben "in nicht quantifizierbarem Umfang" zu.