Verkehr und Bau. Einen Altschuldenerlass für ostdeutsche Wohnungsunternehmen und eine Verlängerung ihrer Grunderwerbsteuerbefreiung im Fall einer Fusion fordert die Linksfraktion in zwei Anträgen ( 16/2078, 16/2079).
Die Unternehmen sollten von ihren Altschulden, die dauerhaft leer stehende und abzureißende Wohnungen betreffen, entlastet werden, heißt es darin. Dabei solle die Leerstandsquote der Wohnungsunternehmen keine Rolle spielen. Zur Begründung heißt es, die Altschulden seien das Haupthindernis beim Stadtumbau in Ostdeutschland. Gegenwärtig könnten Wohnungsunternehmen die gesetzliche Regelung zur Altschuldenentlastung nur in Anspruch nehmen, wenn ihr Leerstand mehr als 15 Prozent beträgt. Die Fraktion hält es für wirtschaftlichen Unsinn, dass ein Wohnungsunternehmen erst in eine Existenz bedrohende Lage geraten müsse, um von willkürlichen Altschulden entlastet zu werden, die in der DDR entstanden seien.
Um das Ziel des Stadtumbauprogramms, bis Ende 2009 etwa 350.000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, zu erreichen, müssten sich alle Wohnungsunternehmen am Stadtumbau beteiligen, also auch die Unternehmen mit einem Leerstand von weniger als 15 Prozent, schreiben die Abgeordneten. Diese Unternehmen, die über 900.000 leer stehende Wohnungen verwalteten, seien von der Altschuldenentlastung bisher ausgenommen. Für sie gebe es daher kein finanzielles Motiv, sich am Stadtumbau zu beteiligen, betont die Fraktion.
Im zweiten Antrag fordert sie, die Befreiung ostdeutscher Wohnungsunternehmen und -genossenschaften von der Grunderwerbsteuer bei einer Fusion über Ende 2006 hinaus bis Ende 2008 zu verlängern. Der Bundestag habe die Grunderwerbsteuerbefreiung für Fusionen von 2004 an befristet bis Ende 2006 beschlossen, schreiben die Abgeordneten.
Die Verbände der Wohnungsunternehmen beklagten nun, dass zu wenige Unternehmen die Möglichkeit einer Fusion mit Grunderwerbsteuerbefreiung hätten nutzen können. Die Zeit von der Kenntnisnahme des Gesetzes bis zum Vollzug einer Fusion sei zu kurz gewesen.
Viele Wohnungsunternehmen mit Fusionsabsicht benötigten die Steuerbefreiung aber als "existenzielle Voraussetzung" für eine effiziente und zukunftsfähige Unternehmensgröße. Nur solche Unternehmen könnten sich erfolgreich am Stadtumbau Ost beteiligen, betonen die Abgeordneten.