Arbeit und Soziales. Zu einer Sicherung des Sozialversicherungschutzes von in Familienbetrieben arbeitenden Angehörigen möchte die FDP beitragen. In einem Antrag ( 16/3047) fordert sie, diejenigen Familienangehörigen müssten Arbeitslosengeld oder Rente bekommen, die jahrelang Versicherungsbeiträge in dem Glauben gezahlt hätten, als Angestellte versicherungspflichtig zu sein. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass derzeit bei der Beantragung einer dieser Leistungen herauskommen könne, dass eine Person zwar jahrelang Beiträge gezahlt hat, aber gar nicht sozialversicherungspflichtig gewesen ist. Insbesondere Unternehmerfrauen, die im Familienbetrieb mitarbeiten, seien davon betroffen.
Personen, die im Einverständnis mit den Sozialversicherungsträgern Beiträge in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gezahlt haben, sollen einen Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld und Rente erwerben. Wenn sich später herausstelle, dass die einzahlende Person doch nicht versicherungspflichtig war, könne sie wählen, ob sie ihren Anspruch auf Sozialversicherungsleistung geltend machen oder ihre Beiträge gemäß den geltenden Vorschriften zurückfordern will, heißt es in dem Antrag. Die FDP erläutert, dass es das Problem für nach dem 31. Dezember 2004 angemeldete Beschäftigungsverhältnisse nicht gibt. Seitdem klärt die Deutsche Rentenversicherung bereits bei der Anmeldung von Familienangehörigen die Versicherungspflichtfrage.