Finanzen. Die Bundesregierung hält daran fest, im Wertpapierhandelsgesetz eine Pflicht zur Meldung einer Unternehmensbeteiligung von mindestens drei Prozent einzuführen. Damit reagiert sie auf die Stellungnahme des Bundesrates ( 16/2917) zum Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ( 16/2498).
Darin werden Anforderungen an die Transparenz von Informationen über die Emittenten von börsennotierten Wertpapieren gestellt. Der Bundesrat hatte diese neue Meldeschwelle abgelehnt. Sie gehe über die EU-Vorgaben hinaus. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten sehe eine Meldung erst ab fünf Prozent der Stimmrechte vor. Im Übrigen widerspreche diese zusätzliche Meldeschwelle der im Koalitionsvertrag geforderten Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien.
Die Begründung, damit würde ein "Anschleichen an hohe Beteiligungen" vermieden, ist für den Bundesrat nicht stichhaltig. Dies sei auch mit der Fünf-Prozent-Meldeschwelle zu erreichen. Für Investoren bedeuteten die drei Prozent dagegen einen bürokratischen Mehraufwand. Zusätzlich sei zu fragen, ob damit eine höhere Markttransparenz von Kapitalbewegungen erreicht werde.
Die Länderkammer erwartet vielmehr, dass die Finanzinvestoren ihre Investition statt bisher unter fünf Prozent nunmehr unter drei Prozent halten werden, um den Eindruck eines strategischen Investments zu vermeiden. Damit würde die Kapitalmarkteffizienz verringert, heißt es in der Stellungnahme.
Dagegen weist die Bundesregierung darauf hin, dass ohne diese Meldeschwelle ein "Anschleichen" nicht verhindert werden könne. Es sei weitaus weniger leicht zu erkennen als das Überschreiten objektiver Meldeschwellen.
Erfahrungen in jüngster Zeit hätten gezeigt, so die Bundesregierung, dass Aktionäre bereits mit einer Beteiligung unterhalb von fünf Prozent entscheidenden Einfluss auf den Emittenten des Wertpapiers nehmen könnten. Einer Reihe weiterer Änderungsvorschläge des Bundesrates stimmt die Bundesregierung nur zum Teil zu.