Recht. Die Linksfraktion spricht sich dafür aus, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften nicht mehr als das Zwanzigfache eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der untersten Lohngruppe betragen dürfen. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes ( 16/3015) eingebracht, den der Bundestag am 26. Oktober zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat.
Sie weisen darauf hin, dass der durchschnittliche Vorstandsvorsitzende eines Dax-Unternehmens im vergangenen Jahr fast 4 Millionen Euro verdient habe. Das sei fast 150 Mal so viel wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Laut Aktiengesetz sollten die "Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen".
Unternehmenskrisen wie der Fall BenQ oder die Produktions- und Lieferprobleme bei Airbus zeigten, dass die bisherigen Bestimmungen im Aktiengesetz nicht ausreichten, um zu garantieren, dass die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft, aber auch zur Leistung der Vorstandsmitglieder stehen.
Die Linkspartei meint zudem, dass das Aktiengesetz nicht garantiere, dass sich die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Lohn- und Gehaltsentwicklung der übrigen Beschäftigten entwickeln. Letzteres habe nicht selten zur Folge, dass sich die übrigen Angestellten häufig mit stagnierenden oder sogar sinkenden Löhnen, geringeren zukünftigen Rentenzahlungen und die Aktionäre mit niedrigeren Dividenden zufrieden geben müssten.
Die großen und weiter steigenden Einkommensunterschiede schmälerten nicht nur die Leistungsbereitschaft der Angestellten und der Arbeiter. Auch bildeten sie eine Grundlage für "sozialen Unmut in den Betrieben und der Bevölkerung".