Bundestagsnachrichten. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 9. November eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Roland Claus (Die Linke) für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR als erwiesen festgestellt. Wie aus dem Bericht des Gremiums ( 16/3392 ) hervorgeht, erfolgte das Votum mit den Stimmen von Union, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Das Überprüfungsverfahren wurde laut Bericht ohne Zustimmung des Betroffenen eingeleitet, nachdem die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, dem Bundestagspräsidenten im März mitgeteilt hatte, sie habe eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Claus für den DDR-Staatssicherheitsdienst festgestellt. Der von Birthler dazu übermittelte Aktenbestand habe zehn Seiten und den Zeitraum vom 31. Mai 1976 bis zum 6. Januar 1989 umfasst. Bei der Überprüfung lagen dem Bericht zufolge dem Ausschuss hinsichtlich der Erfassung des Abgeordneten Roland Claus als "IM Peter Arendt" unter der identischen Registriernummer die Klarnamenkarteikarte und die Vorgangskarteikarte jeweils in Kopie sowie der Auszug aus der SIRA-Datenbank vor. Darüber hinaus existierten ein Teil eines Schriftwechsels zwischen zwei Diensteinheiten des MfS über Roland Claus sowie ein Bericht der Hauptabteilung XX des MfS. Die Existenz dieser Unterlagen, so der Ausschuss, lasse sich nicht anders erklären, als dass Roland Claus als IM für das MfS tätig gewesen ist.
Dagegen stellt die als Berichterstatterin für die Linksfraktion benannte Abgeordnete Dagmar Enkelmann in einem Sondervotum fest, die zweifelsfreie Feststellung einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS sei nicht gegeben. Der Betroffene selbst bezeichnet "die Mutmaßungen" des Ausschusses als "unzutreffend und falsch". Er sei niemals IM gewesen, habe keine Verpflichtungserklärung unterschrieben und keinen Decknamen angenommen.