Der Bundestag hat am 22. März das EU-Verbot von Rüstungsexporten in den Libanon in deutsches Recht umgesetzt. Die 77. Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/4106 ) billigte er zusammen mit der 154. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste, einer Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz ( 16/4107 ), einstimmig auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/4598 ). Neu ist das Verbot von Handels- und Vermittlungsgeschäften. Erfasst werden auch Verstöße gegen diese Vorschriften, die von Deutschen im Ausland begangen werden. In der zweiten Verordnung hat die Regierung die Einfuhrliste an die Importvorschriften der EU für Stahlwaren und für landwirtschaftliche Erzeugnisse angepasst.
Die Bundesregierung hat das UN-Waffenembargo gegen Nordkorea umgesetzt und Handels- und Vermittlungsgeschäfte für die Lieferung von Rüstungsgütern in dieses Land verboten. Dazu hat sie eine Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/4309 ) erlassen. Der Wirtschaftsausschuss hat am 22. März keine Einwände dagegen erhoben. Die bisherige Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Nordkorea wird durch Aus-, Durch- und Einfuhrverbote sowie das Verbot der Handels- und Vermittlungsgeschäfte ersetzt. Rüstungsexporte nach Nordkorea waren bereits bisher genehmigungspflichtig. In den vergangenen Jahren hat Deutschland nach Aussage der Regierung keine Rüstungsgüter nach Nordkorea exportiert oder von dort importiert.
Die Bundesregierung soll einen elektronisch lesbaren Versicherungsausweis für die Baubranche bundesweit einführen. Das fordert die FDP in einem Antrag ( 16/4208 ). Hilfsweise soll die Bundesregierung nach Meinung der Liberalen zunächst einen Modellversuch in der Region Berlin-Brandenburg starten. Die Liberalen wollen mit der Chipkarte die Schwarzarbeit in der Baubranche erschweren und eindämmen.
Die Bundesregierung soll einen Bericht zur Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland vorlegen. Dieser solle auf dem gleichnamigen Bericht des Jahres 2006, den das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung erstellt habe, aufbauen. Das fordern die Koalitionsfraktionen in einem Antrag ( 16/4570 ). Der Bericht soll unter anderem auf die Bedeutung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft für die Entwicklung des Standorts Deutschland, den Grad der Internationalisierung der Branche, Art und Umfang des Zusammenspiels von öffentlichen und privaten Investitionen und die Entwicklung des ländlichen Raums im Vergleich zu Metropolenregionen eingehen.
Mit einer Ausstellung, die bundesweit in Bahnhöfen gezeigt werden soll, will die Linksfraktion der Beteiligung der Reichsbahn an den Deportationen von Juden gedenken. In einem Antrag ( 16/4627 ) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die volle Kooperation der Bahn bei diesem Projekt sicherzustellen.
Die Bundesregierung soll sich gegen die Einrichtung eines Europäischen Technologieinstitutes aussprechen. In einem Antrag ( 16/4625 ) fordert die Fraktion Die Linke, die Regierung solle außerdem dazu beitragen, dass der Europäische Forschungsrat die Hoheit bei der Vergabe von Geldern behält und nicht zugunsten eines Technologieinstitutes benachteiligt wird.
Die FDP will, dass die EU-Biozidrichtlinie "bürokratievermeidend" überarbeitet wird. Wie es in einem Antrag ( 16/4183 ) heißt, habe sich die Wirkstoff- und Produktpalette seit der Umsetzung der Richtlinie reduziert. Auch gebe es Anlass zu kritischer Aufmerksamkeit wegen möglicher negativer Auswirkungen des Biozidgesetzes oder seiner europarechtlichen Grundlagen auf den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Die Bundesregierung solle sich für eine Novellierung einsetzen, die den Gesundheitsschutz sichert und die erfolgreiche Marktteilnahme deutscher Unternehmen fortsetzt.