Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Grünen auf EU-Ebene für einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum stark machen. Der Bundestag hat am 22. März einen Antrag der Fraktion ( 16/4611 ) zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Darin heißt es, grenzüberschreitende Zahlungsströme seien mit einem Anteil von rund zwei Prozent immer noch sehr gering.
Die Abgeordneten machen dafür künstliche Barrieren verantwortlich, die vor allem durch technische, aber auch kulturell gewachsene Unterschiede zwischen den EU-Staaten vorhanden sind. Die EU-Kommission habe Ende 2000 den Entwurf einer Zahlungsverkehrsrichtlinie vorgelegt, um die Bedingungen für grenzüberschreitende Zahlungsströme zu vereinheitlichen. Die Errichtung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums solle 2008 starten und bis Ende 2011 abgeschlossen sein.
Die Fraktion verlangt, dass diese Zahlungsströme so einfach, schnell und günstig sind wie die Zahlungsströme innerhalb eines Landes. In Brüssel müsse sich die Regierung dafür einsetzen, dass die Kundengelder ausreichend abgesichert werden und es nicht zu Kreditgeschäften außerhalb der dafür zugelassenen Banken kommt. Die Frist, die zwischen der Zahlung vom Ausgangskonto und der Gutschrift auf dem Empfängerkonto verstreichen darf, solle nicht länger als zwei Tage betragen. Die Zahlung müsse am übernächsten Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto eintreffen.
Ferner sollten alle Verbraucher in der EU das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis erhalten. Langfristig müsse die Perspektive sein, die Bedingungen für die Zahlungsströme auch auf Zahlungen zwischen der EU und anderen Staaten anzuwenden, heißt es in dem Antrag weiter.