Der Bundestag hat am 23. März die Zulassung von deutschen Reits beschlossen. Reits sind börsennotierte Immobilien-Aktiengesellschaften mit Steuerbegünstigung, die es bereits in mehr als 20 Ländern gibt. Der Name leitet sich von den Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung Real Estate Investment Trust ab. Das Parlament schloss sich einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/4779 ) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/4026 , 16/4036 ) an.
Der Ausschuss hatte auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit einer Ausnahme auch der FDP mehrere Änderungen am Regierungsentwurf durchgesetzt. Im Plenum enthielt sich die FDP, während die Koalitionsfraktionen für den Gesetzentwurf und die Linksfraktion und die Grünen gegen ihn stimmten. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Die Reits sind von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit, wenn ihre Erträge zu mindestens 90 Prozent ausgeschüttet und mindestens 75 Prozent der Einkünfte aus Immobilien erzielt werden. Die Ausschüttungen müssen dann vom Anteilseigner versteuert werden. Die Eigenkapitalquote hat der Bundestag auf mindestens 60 Prozent festgelegt. Gegenüber dem Regierungsentwurf hat er festgelegt, dass die so genannte Exit Tax lediglich auf Reits, nicht aber auch auf offene Immobilienfonds anzuwenden ist.
Die Exit Tax besagt, dass Unternehmen, die Immobilien an einen Reit verkaufen, die Gewinne aus dem Verkauf bis einschließlich 2009 nur zur Hälfte versteuern müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Immobilien mindestens fünf Jahre im Besitz des Unternehmens waren. Die Regierung hatte diese Frist zunächst auf zehn Jahre festgelegt. Die Abgeordneten folgten indes der Anregung von Sachverständigen, diese Frist zu halbieren. Barbara Höll von der Linksfraktion nannte die Exit Tax ein "Steuergeschenk". Der Antrag der Fraktion ( 16/4046 ), auf Reits zu verzichten, fand jedoch keine Mehrheit.
Gerhard Schick von den Grünen gab zu bedenken, ob die Exit Tax vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben könnte. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen ( 16/4780 ), in dem die unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen Reits problematisiert wird. Die Exit Tax kann nur nämlich nur in Anspruch genommen werden, wenn inländische Immobilien in deutsche Reits eingebracht werden. Schick nannte den Reit ein gutes Kapitalmarktprodukt, das aber keine neuen Steuerprivilegien rechtfertige.
Dass das Reits-Gesetz eine lange Vorgeschichte hat, liegt vor allem am koalitionsinternen Streit um die Einbeziehung von Wohnimmobilien. Die CDU/CSU hatte sich "bis zuletzt" dafür eingesetzt, wie Leo Dautzenberg betonte. Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) war zunächst nicht abgeneigt. Letztlich haben sich bei den Sozialdemokraten aber jene durchgesetzt, die den Mieterschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung in Gefahr sahen. Somit können deutsche Reits also keine Wohnungen erwerben, die bis Ende 2006 fertiggestellt wurden. Ausländische Reits können in Deutschland aber durchaus Wohnungen kaufen. Umgekehrt können auch deutsche Reits im Ausland Wohnungen erwerben, wenn die dortige Rechtslage dies zulässt.
Florian Pronold (SPD) unterstrich, dass ausländische Reits als Wohnungskäufer in Deutschland der deutschen Besteuerung unterliegen. Dem FDP-Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele hielt er entgegen, die Streubesitz-Regelung, wonach kein Anteilseigner eines Reits mehr als zehn Prozent besitzen darf, würde verhindern, dass Kommunen, die Wohnungen an einen Reit verkaufen, ein wesentliches Mitspracherecht erhalten könnten. Thiele hatte beklagt, dass klamme Kommunen ihren Wohnungsbestand nun nicht an Reits verkaufen könnten, für ihn ein "schwerer Geburtsfehler" des Gesetzes. Einen älteren Antrag der FDP ( 16/1896 ), Reits in Deutschland einzuführen, lehnte das Plenum ab ( 16/3356 ).