Der Bundestag hat am 14. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem am 1. Juni 2006 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien ( 16/5386 ) bei Enthaltung der Linken angenommen. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/5650 ) an. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits bisher gewährte Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren muss, weil Georgien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Unter dem Strich führt das Abkommen laut Regierung nicht zu nennenswerten Änderungen des Steuerungsaufkommens von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Wirtschaft werde dagegen entlastet, da steuerliche Hindernisse im Wirtschaftsverkehr entfallen.
Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. Juni den Regierungsentwurf zu dem am 12. Oktober 2006 unterzeichneten Abkommen mit Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen (16/5388 ) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 16/5652 ). Zur Begründung heißt es, grenzüberschreitende Erbschafts- und Schenkungsfälle führten oft zu einer gleichzeitigen Besteuerung in beiden Staaten. Durch das Abkommen sollen derartige Hindernisse abgebaut werden. Steuermindereinnahmen für die Bundesländer, denen die Erbschaft- und Schenkungsteuer zufließt, würden dabei durch Steuerverzichte Frankreichs weitgehend ausgeglichen, heißt es.
Die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen soll gesamteuropäisch geregelt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/5389 ) soll ein europäisches Übereinkommen vom Mai 2006 in deutsches Recht umsetzen. Bislang werden Gefahrguttransporte auf Rhein und Mosel durch eine Verordnung geregelt. Mit dem Übereinkommen sollen nun die Vorgaben vereinheitlicht werden, um vor allem die Donau zu erfassen. Der Bundestag hat den Entwurf am 14. Juni zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Der Freihafen Bremen soll geschlossen werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf ( 16/5580 ) vorgelegt, den der Bundestag am 14. Juni zur Beratung an den Finanzausschuss überwies. In Freihäfen können Waren zollfrei eingeführt und zwischengelagert werden. Mit der Verlagerung des internationalen Handels nach Bremerhaven und den ansteigenden Gütern aus anderen EU-Ländern rentiere sich dies nicht mehr, begründet die Regierung ihren Entwurf.