Die Rechte des geistigen Eigentums standen am 20. Juni im Mittelpunkt einer Anhörung des Rechtsausschusses. Der Bundesregierung geht es in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/5048 ), der EU-Richtlinien in deutsches Recht umsetzen soll, vor allem um die Stärkung der Rechteinhaber und den Kampf gegen Produktpiraterie.
Peter Zombik, Geschäftsführer des Bundesverbandes der phonographischen Wirtschaft, machte in diesem Zusammenhang deutlich, das illegale Anbieten von Musiktiteln im Internet sei längst zu einem Massenphänomen geworden. Allein in Deutschland seinen 374 Millionen Musiktitel illegal aus Internet-Tauschbörsen heruntergeladen worden. Vor diesem Hintergrund sei die Umsetzung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches beispielsweise gegen Anbieter im Internet für die Musikwirtschaft von "größter Bedeutung".
Anne-Katrin Leenen vom Börsenverein des deutschen Buchhandels wies darauf hin, dass vom neuesten "Harry Potter"-Roman 110.000 Exemplare über Internet-Tauschbörsen und 24.000 Exemplare legal über die Ladentheke verkauft worden seien. Der Auskunftsanspruch der Rechteinhaber sei unbedingt erforderlich.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, betonte, der Gesetzentwurf sehe zu Recht vor, dass eine Auskunft nur erteilt werden darf bei "in gewerblichem Ausmaß" vorgenommenen Rechtsverletzungen. Damit sei klargestellt, dass etwa bei illegalen Kopien und Verbreitungen im Internet (beispielsweise über Tauschbörsen) ein Umfang erreicht sein müsse, der über das hinausgehe, was einer Nutzung zum privaten Gebrauch entsprechen würde. Patrick von Braunmühl von Bundesverband der Verbraucherzentralen hob hervor, Verletzungen des geistigen Eigentums seien "kriminell", wenn sie in gewerblichem Umfang betrieben würden. Die Maßnahmen dürften nicht einseitig zu Lasten der Verbraucher gehen.