Die Anforderungen an den Immissionsschutz bei Genehmigungen für Anlagen in der Industrie und in der Landwirtschaft werden in Zukunft vereinfacht - Umweltstandards werden dabei aber nicht gesenkt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/1337 ) verabschiedete der Bundestag am 21. Juni mit der Mehrheit der Koaltionsfraktionen sowie der FDP auf der Basis einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ( 16/5737 ). Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.
Kernpunkt des Gesetzes ist es, Genehmigungsverfahren zum Immissionsschutz in Zukunft schneller zu machen. Zudem sollen durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz Industrie und Landwirtschaft spürbar entlastet werden, um "Freiräume für wirtschaftliches Engagement in Deutschland" zu schaffen. Die bislang obligatorischen Erörterungstermine im Genehmigungsverfahren werden zukünftig nur noch dann durchgeführt, wenn dies dringend erforderlich ist. Zudem sehen die neuen Regelungen unter anderem Änderungen bei Genehmigungsverfahren bei Tierhaltungsanlagen vor.
Die SPD hob hervor, dass sich das Gesetz im Spannungsfeld zwischen Bürokratieabbau und effektivem Umweltschutz befinde, dem jeweils Rechnung getragen werden müsse. Die CDU erklärte, dass mit dem Gesetz keine Umweltstandards gesenkt würden, weil es derzeit ein doppeltes Genehmigungsverfahren im Bau- und Immissionsschutzrecht gebe. Auch die FDP begrüßte den Gesetzentwurf, weil er den betroffenen Betrieben Planungssicherheit gebe. Ganz anders die Opposition: Sie kritisierte, dass damit höchstmöglicher Umweltschutz "undenkbar" sei und auch Bündnis 90/Die Grünen vertraten die Ansicht, dass schnellere Verfahren zu Lasten der Qualität der Entscheidungen und der Bürger ginge.