Die Bundesregierung will die Bundespolizei neu strukturieren und damit deren Effizienz steigern. So sollen die bisherigen Mittelbehörden der Bundespolizei und die bisherige Bundespolizeidirektion in einer einzigen Polizeibehörde zusammengefasst werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/6291 ) hervor. Die "Flächenpräsenz" werde durch Bundespolizeidirektionen gewährleistet, die an die Stelle der bisher 19 Bundespolizeiämter treten sollen. Da man auf eine gesetzliche Zuweisung einzelner Aufgaben oder Befugnisse "an konkret benannte Behördenebenen" verzichte, erhöhe sich die "Flexibilität bei der organisatorischen Ausgestaltung", schreibt die Regierung.
Weiter heißt es, diese strukturelle Veränderung sei nötig, um die wachsenden Aufgaben der Bundespolizei erfüllen zu können. Sie sei unter anderem für den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebiets und die Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Anlagen der Eisenbahnen des Bundes zuständig, nehme Luftsicherheitsaufgaben auf Großflughäfen wahr, schütze die Verfassungsorgane des Bundes und einzelne Bundesministerien und verfolge Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich. In einem "Europa ohne Grenzkontrollen" unterliegen diese Aufgaben aus Sicht der Regierung "einem zunehmenden Transformationsprozess" und stelle die Bundespolizei "bei knapper werdenden Haushaltsmitteln" fortlaufend vor neue Herausforderungen. Deshalb müsse man vorhandene Strukturen verschlanken, überflüssige Bürokratie abbauen und Prozesse optimieren. Zudem müssten Polizeivollzugsbeamte von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.