Der Bundesrat will die Ausgleichspflicht der Bundesländer gegenüber Eisenbahnunternehmen zum Beispiel für Kindergeldzuschläge, Ruhegehälter und Renten abschaffen. Dazu hat er einen Entwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ( 16/5725 ) vorgelegt, den der Bundestag am 13. September zur Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen hat.
Hintergrund: Einige Bahnunternehmen, die nicht dem Bund gehören, so genannte nichtbundeseigene Eisenbahnen, haben nach Angaben der Länderkammer noch Anspruch auf Zahlung von Kindergeldzuschlägen und Renten für ihre Angestellten. Mit der Privatisierung der Deutschen Bahn seien diese Kosten für den Bund entfallen. Die Länder würden hingegen immer noch zahlen. Gerade nach der Bahnreform hätten private Bahnunternehmen mehr Personal eingestellt. Die Ansprüche gegenüber den Ländern seien damit gewachsen, was deren Haushalte belaste.
Die Bundesregierung äußert sich positiv zu den Änderungswünschen des Bundesrates. Es bestehe Einigkeit zwischen Bund und Ländern, dass die neuen Regelungen bundesweit einheitlich gelten müssen.