Ein absolutes Schuldenverbot für den Staat wird es nicht geben. Stattdessen sollen sich Bund und Länder verpflichten, von einem bestimmten Zeitpunkt an im "Regelfall" keine neuen Kredite aufzunehmen. Auf diese Linie verständigte sich die Föderalismuskommission II auf einer Klausurtagung. Als Co-Vorsitzende kündigten Günther Oettinger, CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Peter Struck, SPD-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, für Februar/März ein konkretes Konzept für eine solche "Schuldenschranke" an. Offen ist bislang, wie die Ausnahmen von der Regel der Nullverschuldung definiert werden, die nicht für jedes Etatjahr gelten soll, aber über einen längeren Zeitraum eingehalten werden müsse, so Oettinger. Wie Struck ausführte, könnte eine Kreditaufnahme aus konjunkturellen Gründen oder wegen unvorhergesehener Naturkatas-trophen erlaubt bleiben. Sollten einige Länder angesichts hoher Altschulden aus objektiven Gründen nicht zu ausgeglichenen Haushalten in der Lage sein, so können sie laut Oettinger mit "solidarischen Hilfen" in Höhe eines "einstelligen Milliardenbetrags" im Jahr über den Länderfinanzausgleich hinaus rechnen, über deren Modalitäten noch entschieden werden muss. Länderfinanzausgleich und der Solidarparkt II mit seinen Hilfen für die neuen Länder bleiben bis 2019 unangetastet. Struck betonte, dass Bund, Länder und Kommunen weiterhin nicht in Konkurs gehen können. Noch nicht geklärt ist, wie weit künftig eine Steuerautonomie der Länder reichen soll. Oettinger unterstrich, dass es keinen "Dumpingwettbewerb" geben dürfe. Abschläge auf Steuern, die den Ländern zustehen, müssten ausgeschlossen werden. Denkbar seien Zuschläge in begrenztem Umfang. Reserviert gegenüber einer Steuerautonomie der Länder zeigte sich Struck.