SATELLITENDATEN
Gesetz regelt die kommerzielle Nutzung
Rechts- und Planungssicherheit erhalten die Unternehmen, die mit Daten handeln, welche von kommerziell genutzten Satelliten erzeugt werden. Der Bundestag nahm am 20. September das Satellitendatensicherheitsgesetz ( 16/4763 ) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/6438 ) bei Enthaltung von FDP und Linksfraktion an.
Das Gesetz ermöglicht es den betroffenen Unternehmen, Bauteile für leistungsfähige Erdbeobachtungssysteme aus den USA zu importieren. Die USA hatten den Export von einer gesetzlichen Regelung abhängig gemacht, damit Sicherheitsinteressen nicht verletzt werden. Der Betrieb von Satelliten, die technisch in der Lage wären, die Sicherheit Deutschlands zu gefährden, muss künftig genehmigt und beaufsichtigt werden. Damit soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass Unbefugte die Satelliten steuern und die Daten einsehen können. Die erforderliche "Sensitivitätsprüfung" kann der Datenanbieter zum Teil eigenverantwortlich vornehmen. Er prüft nach der Kundenanfrage, ob die Daten Sicherheitsinteressen gefährden können. Die Prüfkriterien werden dabei von Behördenseite vorgegeben. Sie berücksichtigen den Informationsgehalt der Daten, die Person des Anfragenden sowie dessen Kunden, das angefragte Zielgebiet und den gewünschten Zeitraum.
Das Gesetz, das am 1. Dezember in Kraft tritt, soll es den Unternehmen erleichtern, neue Geschäftsfelder auf dem Geoinformationsmarkt zu erschließen. Der Wirtschaftsausschuss hatte klargestellt, dass es nur auf Daten von Satelliten, nicht jedoch auf Luftbilder oder Daten von flugzeuggestützten Sensoren anzuwenden ist.