Der Bundestag hat am 8. November grünes Licht für das Auslaufen des subventionierten Steinkohlebergbaus bis zum Jahr 2018 gegeben. Die identischen Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD ( 16/6566 ) und der Bundesregierung ( 16/6384 ) nahm das Parlament auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/6972 ) gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Bündnisgrünen an.
Der Bund zahlt danach bis 2019 jährlich Steinkohlebeihilfen weiter. 2010 sind es rund 1,7 Milliarden Euro. Die Summe nimmt jährlich ab bis auf 939,5 Millionen Euro im Jahr 2019. Von 2019 bis 2029 kommen weitere 1,66 Milliarden Euro und von 2020 bis 2022 794,4 Millionen Euro für Aufwendungen hinzu, die auf die letzte Bergwerksschließung im Jahr 2018 zurückgehen. Die so genannten Ewigkeitslasten für Grubenwasserhaltung, Dauerbergschäden und Grundwasserreinigung werden von der RAG-Stiftung bezahlt. Bis 2018 sind dafür 6,87 Milliarden Euro angesetzt. Reicht das Stiftungsvermögen nicht aus, müssen die beiden Länder zahlen, wobei sich der Bund mit einem Drittel beteiligen müsste. Für das Anpassungsgeld für Bergleute muss der Bund von 2009 bis 2027 rund 1,4 Milliarden Euro aufbringen. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen ( 16/7011 ), wonach der Bundesrechnungshof ein umfassendes Prüfrecht in der Steinkohlestiftung erhalten sollte.
Abgelehnt wurden ferner Anträge der FDP für einen zügigen Ausstieg aus der Steinkohlesubventionierung ( 16/5422 ) und der Linksfraktion, die Ruhrkohle AG in eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu überführen ( 16/6392 ).