EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, EU-Vorschriften - in allen Politikfeldern mischt die Europäische Union heute mit. Mehr als die Hälfte der deutschen Gesetze geht mittlerweile auf Brüsseler Vorgaben zurück.
Am 2. Dezember 1992 entschied sich der Deutsche Bundestag mit der Ratifizierung des Maastrichter Vertrages, seinen neuen "großen Bruder" zu akzeptieren. 543 Abgeordnete stimmten für die europäische Zukunft, 17 Parlamentarier enthielten sich und acht votierten dagegen.
"Der Vertrag von Maastricht verfestigt eine westeuropäische Gemeinschaft, die halb Europa ausschließt und an der Oder endet", brachte der Abgeordnete Konrad Weiß die Kritik seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Punkt. Das Schreckgespenst der "Festung Europa" geisterte durch die Zeitungsspalten. Vor allem viele mittel- und osteuropäische Länder befürchteten, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union würden sich politisch und wirtschaftlich abschotten. Schließlich begründete das Vertragswerk nicht nur die Perspektiven einer gedanklichen Einheit, sondern legte gleichzeitig den konkreten Grundstein für die Einführung der gemeinsamen Währung sowie einer engeren Zusammenarbeit von Justiz, Polizei, Verteidigung und Sicherheit.
Eine Chance sah darin die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP. "Die Zeichen der Zeit stehen auf der politischen Einigung Europas und darauf, dass Deutschland unser Vaterland und Europa unsere Zukunft ist", warb Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) um die Zustimmung aller Abgeordneten.
Zumindest von der SPD-Fraktion bekam er sie. Die Sozialdemokraten betrachteten die Ratifizierung des Maastrichter Vertrages als Möglichkeit, Deutschland als verlässlichen Partner zu präsentieren. "Europa hat zur deutschen Einheit ,Ja' gesagt; wir sagen ,Ja' zur europäischen Einigung", unterstrich Heidemarie Wieczorek-Zeul die Haltung der SPD.
Lediglich die PDS-Fraktion stimmte damals geschlossen gegen die weiterreichende Festlegung der Europäischen Union. Ihre Forderung nach einer Volksabstimmung über den Beitritt zum Vertrag blieb unerfüllt.