1998: Parlamentsreform
Auf Vorschlag der im September 1995 eingesetzten Reformkommission zur Verkleinerung des Parlaments beschloss der Bundestag im Oktober 1996, die Zahl der Wahlkreise auf 299 und die Zahl der Abgeordneten um 58 auf 598 zu reduzieren. Allerdings galt diese Änderung erst für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag.
Um die Stimmen in den verschiedenen Wahlkreisen möglichst gleich zu gewichten, wurden zusätzlich die Vorschriften für die Zuschnitte der Wahlkreise überarbeitet: Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen
Zur Bundestagswahl 1998 wurden 29 Wahlkreise neu zugeschnitten. Diese Änderung war nötig, um zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur Rechnung zu tragen.