Glossar
Abgeordnete, Anzahl
Der Deutsche Bundestag hat grundsätzlich
598 Abgeordnete.
Hiervon können sich durch Überhangmandate Abweichungen
ergeben.
Beispielsweise wurden bei den Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag 16 Überhangmandate vergeben, so dass der 16. Deutsche Bundestag 614 Abgeordnete hatte. Mittlerweile ist ein Abgeordneter mit einem Überhangmandat ausgeschieden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/anzabg