Glossar
Übergangsgeld
Wer dem Bundestag mindestens ein Jahr angehört hat,
erhält Übergangsgeld, um sich nach dem Ausscheiden ohne
finanzielle Not wieder einen Beruf suchen zu können. Für
jedes Jahr der Mitgliedschaft wird ein Betrag in Höhe der
Monatsentschädigung gezahlt - höchstens jedoch 18 Monate
lang. Das Übergangsgeld kann auch in einer Summe ausgezahlt
werden. Vom zweiten Monat nach dem Ausscheiden an werden alle
Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld
angerechnet.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/U/ueberg_geld