Recht. Einstimmig beschlossen hat der Bundestag am 11. März einen Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/1471), wonach in den Richterdienstgerichten der Länder ehrenamtliche Richter aus der Rechtsanwaltschaft als ständige Beisitzer mitwirken dürfen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/2676) vorgelegt.
In den Richterdienstgerichten der Länder wirkten bislang nur Berufsrichterinnen und -richter mit. Durch die Mitwirkung Externer lasse sich die Akzeptanz richterdienstlicher Urteile in der Öffentlichkeit erhöhen und es entspreche zudem Wünschen der Anwaltschaft, die Besetzung der Richterdienstgerichte in etwa der Besetzung der Anwaltdienstgerichte anzugleichen, heißt es dazu.
Durch die Mitwirkung von Anwälten würden zudem "wertvolle Erfahrungen" in die Entscheidung über dienstrechtliche Sachverhalte eingebracht werden können. Der Beschluss sieht vor, dass die anwaltlichen Mitglieder von dem Präsidium des Gerichts, bei dem das Dienstgericht errichtet ist, für die Dauer von fünf Jahren berufen werden können.
Nach Ablauf ihrer Amtszeit können sie erneut berufen werden. Das Präsidium ist bei der Hinzuziehung der ständigen Beisitzer aus der Rechtsanwaltschaft an die Vorschlagslisten gebunden, die der Vorstand der Kammer aufstellt.