Als Änderungsbeispiele werden unter anderem die Konzentration des Registrierungsverfahrens bei der neuen europäischen Chemikalienbehörde, die Absenkung der Datenermittlungs- und Informationspflichten, insbesondere bei Stoffen mit Herstellungsmengen von einer bis zehn Jahrestonnen, und die flächendeckende Einrichtung von Einspruchsrechten der betroffenen Unternehmen gegen Entscheidungen der Chemikalienagentur genannt. Die Kommission habe im Zusammenhang mit der von ihr vorgenommenen Kosten-Nutzen-Analyse die Entlastungswirkung der Änderung gegenüber dem ersten Entwurf auf rund 80 Prozent der zuvor erwarteten direkten Kosten geschätzt.
Mit den Änderungen ihres Verordnungsentwurfs sei die Kommission in einer Vielzahl von Punkten auf die Vorschläge eingegangen, die die Regierung zusammen mit dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) erarbeitet und in die europäische Diskussion eingebracht habe.
Die Änderungen gingen zum Teil deutlich weiter als die mit dem VCI und der IG BCE erarbeiteten Position. Insgesamt komme der jetzt vorliegende Entwurf den Vorstellungen der Bundesregierung für eine realis-tische und praktikable Ausgestaltung der neuen Regelungen wesentlich näher. Sie gehe davon aus, dass sich im Rahmen der Ratsberatungen zu dem Verordnungsentwurf und der auf Expertenebene bereits begonnenen Arbeiten für Ausführungsleitlinien die Praktikabilität noch weiter verbessern lasse. bob