Haushalt. Die eingesetzten Haushaltsmittel für Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung sind gegen-über den Ausgaben der Vorgängerregierung bis 2003 rückläufig. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/2912) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1960) mit.
1998 hätten sich die Soll-Ausgaben der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit insgesamt auf mehr als 80 Millionen Euro belaufen. Seither hätten sie Jahr für Jahr darunter gelegen, auch in den Bundeswahljahren. Im Jahr 2002 hätten zum Beispiel die Soll-Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit der Regierung nur noch knapp 75 Millionen Euro betragen; mehr als 5 Millionen Euro weniger als 1998. Für 2004 seien für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung insgesamt knapp 87 Millionen Euro veranschlagt. 2004 habe das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) 19 Millionen Euro - nach mehr als 17 Millionen Euro in 2003 - für politische Informationsarbeit zur Verfügung. In diesem Jahr seien die Erweiterung der EU und die alle fünf Jahre stattfindende Wahl zum Europaparlament kommunikativ zu begleiten.
Um den Reformstau der 90er-Jahre aufzulösen, habe die Bundesregierung Reformen in Angriff genommen. Auf das Reformpaket "Agenda 2010" treffe eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1977 zu, die besage, jede verantwortliche Politik könne zu unpopulären Maßnahmen gezwungen sein. Insbesondere könnten in dem Bereich der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik Maßnahmen zu Lasten der Bürger oder einzelner Gruppen von ihnen im Gesamtinteresse geboten sein, ohne dass deren Notwendigkeit der Aktivbürgerschaft unmittelbar einsichtig sei. Das BVerfG führe weiter aus, auch hier sei es Aufgabe staatlicher Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenhänge offen zu legen, Verständnis für erforderliche Maßnahmen zu wecken oder um ein konjunkturgerechtes Verhalten zu werben. Bei der Agenda-2010-Kommunikation setze die Regierung die Kommunikationsinstrumente "differenziert und zielgruppengerecht" ein. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur staatlichen Öffentlichkeitsarbeit insbesondere im Vorfeld von Wahlen würden von der Regierung beachtet. Aus der Höhe der im Finanzplan vorgesehen Mittel für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit könnten keine Rück-schlüsse auf eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben widersprechende Verwendung gezogen werden.
Die Regierung teilt ferner mit, das BPA habe zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur zweckgerichteten Mittelverwendung "klar definierte Dienstleistungen" ausgeschrieben. Dies sei nur möglich gewesen, weil das BPA seine Kernaufgaben, die systematische strategische Planung von Öffentlichkeitsarbeit mit der Festlegung von Zielen, Zielgruppen und Instrumenten, "intensiv" wahrgenommen habe und weiterhin wahrnehme. Das den befristeten Rahmenverträgen vorgeschaltete Vergabeverfahren und die Rahmenverträge ihrerseits verbänden die Aspekte des Wettbewerbs und des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Im Wettbewerb ermittelte Rahmenverträge "seien demnach kommunikativ vernünftig und wirtschaftlich geboten". bob