Das Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) liegt vorerst auf Eis. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai die von der Bundesregierung vorgelegte Novellierung in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen umgesetzt und der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung gesteigert werden. So soll sich deren Anteil bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen.
Die Richtung des Gesetzes stimme, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD). Gerade für sein Land habe die Novelle große Bedeutung. Schon jetzt würden 21 Prozent der Energie in seinem Land durch Windenergie gedeckt. Dies habe in den letzten Jahren viele Arbeitsplätze in der Region geschaffen. Der vorliegende Entwurf setze noch stärkere Anreize für erneuerbare Energie und sei daher zu begrüßen. Nun gehe es darum, das Gesetz schnell in Kraft zu setzen, um nicht Zeit bei den Inves-titionen zu verlieren. Es werde Planungssicherheit benötigt, daher wende er sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern durchaus kleinere Änderungswünsche hätte, könne man mit den Rahmenbedingungen gut leben. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sei, bringe der Vermittlungsausschuss nichts, "außer Zeitverschwendung", sagte Ringstorff.
Für Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) ist der Hinweis auf den Zeitverlust kein Grund, die parlamentarischen Rechte des Bundesrates zu begrenzen. Deutschland benötige auch in der Zukunft einen Mix aus konventioneller Energie, einschließlich der Kernenergie, und erneuerbarer Energie. Die in dem Gesetz enthaltenen Förderregelungen zielten jedoch auf einer dauerhafte Subventionierung erneuerbarer Energiequellen hin. Diese "Dauersubventionierung" sei nicht hinnehmbar. Für die Verbraucher hätte die Förderung negative Folgen: Die Einsparungen, die sich aus der Liberalisierung des Energiemarktes ergeben hätten, seien dadurch längst aufgeholt.
Bundesumweltminister Trittin (Grüne) äußerte sein Unverständnis über die Ablehnung der Novelle durch die unionsregierten Länder. Der Bereich der erneuerbaren Energien sei einer der wenigen boomenden Märkte in Deutschland derzeit. Man habe auf diesem Feld Weltniveau erreicht. Mit einem Umsatz von zehn Milliarden Euro habe die Branche eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Die in dem Gesetz vorgesehenen Küstenwindparks schafften 10.000 neue Arbeitsplätze - die Anrufung des Vermittlungsausschusses würde dies blockieren.