Inneres. Die nach dem 11. September 2001 geschaffenen Sicherheitsgesetze, die so genannten "Schily I" und "Schily II", sollten durch eine intensive Evaluation hinsichtlich der Effektivität der neuen Regelungen überprüft werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 15/3386).
Nach zweieinhalb Jahren sei es an der Zeit, zu den auf fünf Jahre befristeten neuen Befugnissen der Nachrichtendienste und der Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes den für diese Legislaturperiode angekündigten Evaluierungsbericht vorzulegen, erklären die Liberalen. Neben der Pflicht, die innere Sicherheit auch mit polizeilichen Mitteln möglichst zu gewährleisten und die durch den Terrorismus erstandenen Sicherheitsrisiken zu minimieren, dürfe der Staat weder durch einzelne Maßnahmen noch durch die Summe der Reaktionen seine Qualität als liberaler Verfassungsstaat verlieren. Maßstab müsse der verfassungsrechtliche Grundsatz von Tauglichkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel sein.