Wirtschaft und Arbeit. Nicht dem Innenausschuss, sondern dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit wurde am 1. Juli die zuständige Erörterung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung überwiesen. Mit einer Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes ( 15/3404) soll das Dienstrecht der beschäftigten Beamten bei der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Telekom AG flexibilisiert werden. In der Begründung heißt es, die sich verschärfende Wettbewerbslage der Post-Aktiengesellschaften erfordere die weitere Stärkung des Leistungsprinzips, um Nachteile gegenüber den Mitbewerbern, bei denen keine Beamten beschäftigt sind, auszugleichen. Mitte des vergangenen Jahres seien bei den drei Aktiengesellschaften 158.618 Beamte beschäftigt gewesen, von denen 30.929 beurlaubt waren.
Die Regierung hält es für erforderlich, die zunehmende Spannung zwischen Tarifentlohnung und Beamtenbesoldung zu mindern. Die Unternehmen seien bestrebt, die Produktivität ihrer Beschäftigten mit finanziellen Anreizen zu stärken. Die Neufassung des Gesetzes soll es ermöglichen, diesen Bestrebungen nachkommen zu können. Durch den Wegfall der jährlichen Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) stünden Mittel zur Teilfinanzierung der bei den Post-Aktiengesellschaften üblichen Sonderzahlungen und Leistungsentgelte zur Verfügung. Mit der Streichung überschreite der Gesetzgeber nicht seinen Gestaltungsspielraum, heißt es. Die verbleibende Höhe des verfügbaren Einkommens stelle auch bei den unteren Besoldungsgruppen eine "amtsangemessene Besoldung" dar.
Die Privatisierung der Deutschen Bundespost habe zu einer dienstrechtlichen Ausnahmesituation geführt, zu deren Bewältigung weitere Sonderregelungen für die Beamten erforderlich seien. Durch die mit der Privatisierung sich laufend verändernde Aufgabenstellung der Aktiengesellschaften bestünden zwischen den Beamten dort und den Beamten bei Behörden so "schwerwiegende Unterschiede", dass unterschiedliche Bezahlungsbedingungen zwischen diesen beiden Beamtengruppen sachlich begründet und gerechtfertigt seien, stellt die Regierung fest. Der Wegfall des Weihnachtsgeldes soll für die Beamten nur während ihres aktiven Dienstverhältnisses gelten, nicht für die Versorgungsempfänger.