Recht. Der Bundestag hat am 1. Juli eine Entschließung zu einer EU-Richtlinie mehrheitlich angenommen, die ein Verbot der Diskriminierung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen enthält. Ein solches Verbot, so die Mehrheit aus SPD und Bündnisgrünen, würde es Diskriminierungsopfern ermöglichen gegen diskriminierende Behandlung vorzugehen und in Fällen, in denen tatsächlich der Nachweis einer Diskriminierung erbracht wurde, angemessenen Schadenersatz zu beanspruchen. Die Vorschriften sollten jedoch pragmatisch sein. Sie sollten beispielsweise nicht herangezogen werden, um eine Unterscheidung nach Geschlecht zu verbieten im Zusammenhang mit Gütern und Dienstleistungen, die ausschließlich oder in erster Linie für die Anhörigen nur eines Geschlechts bestimmt sind.