Recht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen eine weitgehende Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe. Sie haben dazu einen Gesetzentwurf ( 15/3445) vorgelegt, der am 2. Juli an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen wurde.
Er sieht eine Übernahme des ehelichen Güterrechts, eine weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts und der Aufhebensgründe an die Scheidungsvoraussetzungen sowie die Zulassung der Stiefkindadoption vor. Weiterhin möchte die Regierungskoalition den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen.
Die beiden Regierungsfraktionen führen unter anderem aus, für das Rangverhältnis der Unterhaltsansprüche bleibe es zunächst bei einer eigenständigen Regelung im Lebenspartnerschaftsgesetz Die derzeit geltende Rangfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend und solle deshalb auf den Prüfstand gestellt werden. Zusätzlich würden die Scheidungsvoraussetzungen und die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft angeglichen. Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft sei keine Erklärung erforderlich - es reiche wie bei Ehegatten ein Getrenntleben.