Verbraucherschutz. Keine Mehrheit hat am 1. Juli ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 15/2059) gefunden, der sich mit dem ökologischen Landbau beschäftigt. Der Bundestag lehnte ihn mit den Stimmen der Koalition auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 15/2059) ab.
Er hatte zum Ziel, die Meldepflichten der Kontrollstellen zu erweitern. Nach Ansicht der Länderkammer hat das Nitrofen-Problem im ökologischen Landbau Defizite bei den im Öko-Landbaugesetz verankerten Meldepflichten deutlich gemacht. Sie argumentierte, dass nicht ausreichend geregelt sei, wie Verstöße zurückverfolgt werden können. Sie wollte das Gesetz so ändern, dass die Kontrollstelle bei begründetem Verdacht die betroffene Landesbehörde über die Verstöße eines Zulieferunternehmens informieren müsse. Die Koalition hatte ihre Haltung damit begründet, dass die Nitrofenfunde kein Problem des ökologischen Landbaus darstellten, sondern auf einem "ganz gängigen" Fehlverhalten beruhten.