Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 15/3495) zum Kommunalen Optionsgesetz ( 15/2816, 15/2997) am 2. Juli angenommen. Der Vermittlungsausschuss hatte sich am 30. Juni auf eine Experimentierklausel geeinigt, nachdem ihn der Bundesrat angerufen hatte ( 15/3161). Vorgesehen ist nun, dass im Zuge der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 auch kommunale Träger zunächst probeweise für sechs Jahre die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erbringen können. Die Anzahl der kommunalen Träger, die zugelassen werden müssen, wird dabei auf 69 beschränkt. Was die Finanzierung angeht, sollen die Kosten für die Grundsicherung der Arbeitsuchenden sowie die Verwaltungskosten vom Bund getragen werden, wenn nicht die Kommunen dafür verantwortlich sind, wie zum Beispiel bei Leistungen für Unterkunft und Heizung. Von diesen Kosten wird der Bund jedoch 29,1 Prozent übernehmen. Dies soll für die Kommunen zu einer Entlastung von 3,2 Milliarden Euro führen.