Umwelt. Bei der Ausarbeitung, Annahme oder Änderung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme soll eine strategische Umweltprüfung eingeführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 15/3441) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, den der Bundestag am 1. Juli zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat. Damit wird eine EU-Richtlinie über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung solcher Pläne und Programme umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie sei es, in der EU ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Koalition gewährleisten, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung und Annahme von Plänen und Programmen entsprechend berücksichtigt werden. Es sollen alle Pläne und Programme, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, strategisch geprüft werden. Somit sollen derartige Auswirkungen bereits frühzeitig berücksichtigt werden. Eine solche Umweltprüfung komme auch den Unternehmen zugute, da mit der frühen Berücksichtigung von Umweltbelangen mehr Planungssicherheit geschaffen werde. Nach Ansicht der Abgeordneten trägt eine solche Prüfung außerdem dazu bei, bei der Entscheidungsfindung zu nachhaltigeren und wirksameren Lösungen beizutragen. Sie sei sinnvoll, weil dadurch die Umweltauswirkungen nicht erst in den anschließenden Zulassungsverfahren für die Pläne und Programme geprüft werden.