Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Versorgungsempfänger des Bundes sollen rückwirkend zum 1. April dieses Jahres den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung tragen. Da sie bisher den halben Beitragssatz zahlen, sollen die Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze um den halben Beitragssatz vermindert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen ( 15/3444) vor, mit dem Regelungen der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften wirkungsgleich übertragen werden sollen. Auch sollen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte sowie Versorgungsempfänger einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten, während gleichzeitig der Anspruch auf Beihilfe entfällt. Die Koalition erhofft sich von diesen Maßnahmen Einsparungen im Bundeshaushalt für das laufende Jahr in Höhe von 30 Millionen Euro und für das Folgejahr in Höhe von rund 40 Millionen Euro.