Finanzen. Einstimmig hat der Bundestag am 2. Juli einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Anlegerschutzes ( 15/3174) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses ( 15/3493) vom 30. Juni.
Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie über Insidergeschäfte und Marktmanipulation in deutsches Recht umgesetzt. Damit werden das Insiderrecht, das Recht der Ad-hoc-Publizität und die Regelungen über Marktmanipulationen modernisiert. Ferner wird zum 1. Juli 2005 eine Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen des "grauen Kapitalmarkts" eingeführt. Bestimmungen zur Zusammensetzung des Börsenrates werden flexibler gestaltet. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss eine Reihe von Änderungen durchgesetzt. So wird der Schwellenwert für Ausnahmen von der Prospektpflicht von 50.000 Euro auf 200.000 Euro je Anleger angehoben. Dies war eine Forderung des Bundesrates ( 15/3355) gewesen.
Für Journalisten gilt, dass unrichtige oder irreführende Angaben über börsen- oder marktpreisrelevante Umstände unter Berücksichtigung der berufsständischen Regeln zu beurteilen sind. Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen das Gesetz als "gerechten Interessenausgleich" zwischen Anlegern und Anbietern von Produkten auf dem grauen Kapitalmarkt dargestellt. Verbessert werde die Beweislage für Anleger bei Schadensersatzprozessen. Die Union trug die Änderungen am Entwurf mit. Die FDP äußerte die Erwartung, dass es gelingen werde, das Anlegervertrauen in den Kapitalmarkt wieder herzustellen.